Unser Partner (Stadt/Gemeinde oder Verein) ist Veranstalter und übernimmt den Aufbau (Reihenbestuhlung, Bühne mind. 8x 6 Meter mit Vorhang hinten) und die Dekoration der Halle oder des Festsaals. Ferner übernimmt der Veranstalter auf eigene Rechnung die Verköstigung der Zuschauer. Das Team der Weihnachts-Wunder-Welt übernimmt das Programm (2x 1 Std. mit 20 Minuten Pause), die Eintrittsgelder auf eigene Rechnung, den Kulissenaufbau der Bühne und die komplette Beschallung der Halle. Die Kosten der Hallenmiete und der GEMA übernimmt der Veranstalter. Aufführungstermine sind immer in der Adventszeit und hier am Wochenende immer Sa. & So. Wir möchten grundsätzlich mindestens 2 Aufführungen machen. Die Hallenkapazität muß mindenstens 350 Zuschauer (Sitzplätze, Reihenbesthulung) betragen. Die Halle bzw. der Festsaal mit fertiger Bühne muß durch den Veranstalter für Technik, Proben und  Generalproben ab 5 Tage vor der 1. Aufführung zur Verfügung gestellt werden.

Der Veranstalter nennt WWW Werbepartner für Drucksachen, und ist regional zuständig für die Streuung von Plaketen, Flyern. Weiterhin macht der Veranstalter in Absprache mit WWW regionale Presseberichte (Mitteilungsblatt, Wochenspiegel usw.) in den ihm zur Verfügung stehenden Medien.

 Der Ticketverkauf erfolgt online über Ticket-Regional und die üblichen Verkaufsbüro´s des TV.

Besonderheit:  Wir bieten an, Kindergarten (Vorschulalter) und/oder Grundschulkinder(bis max. 2. Klasse) oder eine Tanzgruppe aus eurem Ort in unser Programm mit ein zu binden. Der Kontakt hierzu wird uns duch den Veranstalter hergestellt. Die Erzieher/innen oder Lehrer/innen erhalten feste Arragements, Bilder, Musik und eine DVD als Probenvorlage. Tanzgruppen können ihr Programm frei wählen, es muss jedoch weihnachtlich sein. Die Kosten für Kostüme tragen die örtlichen Gruppen selbst. Mit Grundschule oder Kindergaten werden gemeinsame Probetermine während der Dienstzeiten vereinbart. Die Kindergarten- oder Grundschulkinder werden während der Aufführungen durch unsere Regie-Assistenz betreut. Die Betreuung betrifft die reinen Zeiten an denen die Kinder ihren Bühnenauftritt haben. Vor und nach dem Gastauftritt müssen die Kinder durch mindestens 4 Erwachsene des Veranstalters auf fest zugeteilten Plätzen beaufsichtigt werden. Dies können aber auch Eltern sein.

Weitere Einzelheiten und Vereinbarungen sowie die Erstellung eines Partner-Vertrags mit Veranstalter-Fixum werden in einem persönlichen Treffen besprochen.